Buchsiburger -
für Buchsi in der Natur unterwegs

Die Burgergemeinde als Wald- und Landbesitzerin in Herzogenbuchsee betreibt eine nachhaltige Wald- und Landpolitik. Sie pflegt den Wald und die Allmend so wie das intakte Naherholungsgebiet der gesamten Bevölkerung.

Aktuelles

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Erneuerung Spielplatz Lööliwald

Das Forstteam der Burgergemeinde Herzogenbuchsee erneuert Anfang Juli 26 den beliebten Waldspielplatz im Lööliwald.
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Forsthausputzete 2026

Eine Oberönzer Tradition wird wiederbelebt. Am 23. Mai wurden die beiden Forsthäuser Eichwald und Badwald geputzt und geschrubbt. Sauber präsentieren sie sich den Gästen für die Sommer- und Herbstsaison.
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Neuer Rückeschlepper für Forstteam

Am Dienstag nach Ostern konnte das Forstteam den neuen Rückschlepper WELTE übernehmen. Die leistungsfähige Maschine ersetzt ein 15 Jahre altes Modell.
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Agenda

27.11.2026, 20:00 – 21:30

Aula Oberstufenzentrum Herzogenbuchsee

Burger und Bürger

In Herzogenbuchsee macht man einen Unterschied zwischen Bürgern und Burgern, was nicht nur viele Auswärtige verwirrt, sondern selbst Einheimische in Verlegenheit bringen kann, wenn sie erklären sollen, was den Burger vom Bürger (und die Burgerin von der Bürgerin) unterscheidet.

Um hier Klarheit zu verschaffen: Bürger gehören der Einwohnergemeinde an, Burger der Burgergemeinde.
Doch so einfach ist das nun auch wieder nicht. Man muss nämlich wissen: Alle Burger sind Bürger, aber nicht alle Bürger sind Burger. Wer daraus den Schluss zieht, die Burgergemeinde sei eine Art Gemeinde in der Gemeinde, hat zwar einen Teil der Wahrheit erfasst, darf nun aber nicht glauben, die Burgergemeinde sei eine Unterabteilung der Einwohnergemeinde, denn es handelt sich hier um zwei verschiedene Typen:
 

Die Einwohnergemeinde ist eine Territorialgemeinde, die Burgergemeinde eine Personalgemeinde. Anders gesagt: Die Einwohnergemeinde ist auf der Landkarte eingezeichnet, die Burgergemeinde nicht. Trotzdem ist die Burgergemeinde, wie die Einwohnergemeinde, eine in der Verfassung des Kantons Bern anerkannte und dem kantonalen Gemeindegesetz unterstellte öffentlich-rechtliche Körperschaft.

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