Buchsiburger -
für Buchsi in der Natur unterwegs

Die Burgergemeinde als Wald- und Landbesitzerin in Herzogenbuchsee betreibt eine nachhaltige Wald- und Landpolitik. Sie pflegt den Wald und die Allmend so wie das intakte Naherholungsgebiet der gesamten Bevölkerung.

Aktuelles

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Weihnachtsbaumverkauf

Alle Jahre wieder ein Highlight zum Jahresende: der Weihnachtsbaumverkauf am Samstag vor Weihnachten beim Forsthaus Badwald.
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Weihnachtsbäume für Buchsi

Es ist eine schöne Tradition - die Burgergemeinde spendet der Buchser Bevölkerung zwei Weihnachtsbäume. Einer steht vor dem Gemeindehaus und der andere in Oberönz.
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Männerturnverein rüstet Brennholz für Clousehüsli

Jährlich spaltet der Männerturnverein Herzogenbuchsee das Brennholz für die Grillstelle beim Chlousehüsli. So auch in der ersten Oktoberwoche 2025. Die Burgergemeinde dankt für den Einsatz.
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Agenda

22.05.2026, 20:00 – 22:00

Aula Schule Oberstufe Senta Simon-Strasse 6, Herzogenbuchsee, Bern, Switzerland

Burger und Bürger

In Herzogenbuchsee macht man einen Unterschied zwischen Bürgern und Burgern, was nicht nur viele Auswärtige verwirrt, sondern selbst Einheimische in Verlegenheit bringen kann, wenn sie erklären sollen, was den Burger vom Bürger (und die Burgerin von der Bürgerin) unterscheidet.

Um hier Klarheit zu verschaffen: Bürger gehören der Einwohnergemeinde an, Burger der Burgergemeinde.
Doch so einfach ist das nun auch wieder nicht. Man muss nämlich wissen: Alle Burger sind Bürger, aber nicht alle Bürger sind Burger. Wer daraus den Schluss zieht, die Burgergemeinde sei eine Art Gemeinde in der Gemeinde, hat zwar einen Teil der Wahrheit erfasst, darf nun aber nicht glauben, die Burgergemeinde sei eine Unterabteilung der Einwohnergemeinde, denn es handelt sich hier um zwei verschiedene Typen:
 

Die Einwohnergemeinde ist eine Territorialgemeinde, die Burgergemeinde eine Personalgemeinde. Anders gesagt: Die Einwohnergemeinde ist auf der Landkarte eingezeichnet, die Burgergemeinde nicht. Trotzdem ist die Burgergemeinde, wie die Einwohnergemeinde, eine in der Verfassung des Kantons Bern anerkannte und dem kantonalen Gemeindegesetz unterstellte öffentlich-rechtliche Körperschaft.

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