Die Burgergemeinde als Wald- und Landbesitzerin in Herzogenbuchsee betreibt eine nachhaltige Wald- und Landpolitik. Sie pflegt den Wald und die Allmend so wie das intakte Naherholungsgebiet der gesamten Bevölkerung.
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Unsere neusten Beiträge im Überblick:
- Radiobeitrag auf neo1Auf neo1 wurde ein spannender Beitrag über die Burgergemeinden Buchsi und Oberönz veröffentlicht. Der Bericht beleuchtet die Bedeutung und die
- Tag für alle auf neo1Zum nationalen Tag der Burgergemeinden von Morgen, 14. September, hat neo1 einen informativen Beitrag veröffentlicht, der die Bedeutung und Geschichte
- Waldgang mit 6 PostenUntenstehend erhalten Sie den Flyer zum bevorstehenden Waldgang vom 14. September 2024: Quelle: Buchsi Zytig Weitere Details erfahren Sie in
Burger und Bürger
In Herzogenbuchsee macht man einen Unterschied zwischen Bürgern und Burgern, was nicht nur viele Auswärtige verwirrt, sondern selbst Einheimische in Verlegenheit bringen kann, wenn sie erklären sollen, was den Burger vom Bürger (und die Burgerin von der Bürgerin) unterscheidet.
Um hier Klarheit zu verschaffen: Bürger gehören der Einwohnergemeinde an, Burger der Burgergemeinde.
Doch so einfach ist das nun auch wieder nicht. Man muss nämlich wissen: Alle Burger sind Bürger, aber nicht alle Bürger sind Burger. Wer daraus den Schluss zieht, die Burgergemeinde sei eine Art Gemeinde in der Gemeinde, hat zwar einen Teil der Wahrheit erfasst, darf nun aber nicht glauben, die Burgergemeinde sei eine Unterabteilung der Einwohnergemeinde, denn es handelt sich hier um zwei verschiedene Typen:
Die Einwohnergemeinde ist eine Territorialgemeinde, die Burgergemeinde eine Personalgemeinde. Anders gesagt: Die Einwohnergemeinde ist auf der Landkarte eingezeichnet, die Burgergemeinde nicht. Trotzdem ist die Burgergemeinde wie die Einwohnergemeinde eine in der Verfassung des Kantons Bern anerkannte und dem kantonalen Gemeindegesetz unterstellte öffentlich-rechtliche Körperschaft.