Anschubfinanzierung für willige Gemeinden

Kanton will Fusionen fördern

Auch Burgergemeinden, welche eine Fusion ins Auge fassen, erhalten künftig einen Abklärungsbeitrag des Kantons Bern. Das hat der Grosse Rat am Dienstag in der zweiten Lesung des totalrevidierten Gemeindefusionsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung will der Kanton in erster Linie die Zusammenschlüsse von politischen Gemeinden gezielter fördern. Offen war noch, in welchem Ausmass künftig fusionswillige Burgergemeinden und burgerliche Korporationen unterstützt werden sollen. Schon bisher stand ihnen das Beratungsangebot des Kantons offen. Neu kommt eine finanzielle Unterstützung für die Fusionsabklärung hinzu. Weitergehende Unterstützungsbeiträge sind nicht vorgesehen. Eine Anschubfinanzierung koste den Kanton nicht viel, könne aber viel auslösen, sagte Regierungspräsidentin Evi Allemann (SP). (SDA)

Quelle: Berner Zeitung

BCF Theme von aThemeArt – proudly powered by WordPress.
NACH OBEN