Wer kann sich einburgern?

Schweizer Bürger/innen, die in der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee wohnhaft sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Voraussetzungen für eine Einburgerung sind im Burgeraufnahmereglement der Burgergemeinde Herzogenbuchsee geregelt.

Grundsätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
– Enge Verbundenheit mit der Burgergemeinde Herzogenbuchsee
– ununterbrochener, zweijähriger Wohnsitz in Herzogenbuchsee
– keine Einträge im Strafregister

Wie läuft eine Einburgerung ab?

1. Anfrage an die Burgergemeinde (Formular unten)
2. Burgeraufnahmegespräch
3. Einreichen der kompletten Gesuchsunterlagen an die Burgergemeinde (Personanstandsausweis, Kopie Pass oder ID, Wohnsitznachweis, Privatauszug Strafregister)
4. Die Burgergemeindeversammlung entscheidet über den Antrag unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Kanton
5. Entscheid vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdients des Kantons Bern
6. Abgabe der Burger-Urkunde an nächster Burgergemeindeversammlung

Welchen Nutzen bietet eine Einburgerung?

Die Burgergemeinde Herzogenbuchsee hat den Burgernutzen (z.B. Gratisholz) schon vor Jahrzehnten abgeschafft. Geblieben ist einzig die Verlosung der Fruchtbäume auf der Allmend jeweils an der Frühlingsversammlung.

Der grösste Teil des von der Burgergemeinde erwirtschafteten Geldes fliesst direkt oder indirekt zurück an die Bevölkerung durch:
– die Pflege vom Naherholungsgebiet wie der Allmend und den Waldungen
– die Förderung der Biodiversität wie z.B. Hecken, Biotope, Alt- und Totholzinseln
– die Unterstützung von Projekten und Vereinen

Der Nutzen ist also nicht materieller, sondern ideeller Art, im Mitmachen und Mitgestalten.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Burgergemeinde Herzogenbuchsee erhebt für die Einburgerung folgende Gebühren:
CHF 300.00 für Einzelpersonen
CHF 400.00 für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften

Für eine Einburgerung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
– Personenstandsausweis, Kosten ca. CHF 30.00
– Wohnsitznachweis, keine Kosten
– Strafregisterauszug, Kosten ca. CHF 20.00

    Ich wohne seit mehr als 2 Jahren ununterbrochen in Herzogenbuchsee
    JaNein

    Ich besitze die Schweizer Staatsangehörigkeit
    JaNein

    Welche weiteren Personen sollen gleichzeitig eingeburgert werden?
    keine, Partner:in, minderjährige Kinder, erwachsene Kinder

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