Grundlagenbericht zur Fusion liegt vor

Die Fusion der Burgergemeinden Oberönz und Herzogenbuchsee wird konkret. In einem ausführlichen Bericht sind die Grundlagen dazu erarbeitet worden. Die kommenden Burgerversammlungen entscheiden nun über das weitere Vorgehen.

Der Grundlagenbericht zur geplanten Fusion der Burgergemeinden Oberönz und Herzogenbuchsee liegt vor. Nach dem Grundsatzentscheid der beiden Burgergergemeinde-Versammlungen im Herbst 2022, Fusionsverhandlungen aufzunehmen, wurde die 6köpfige «Arbeitsgruppe Fusion» mit je drei Vertretern der beiden Burgergemeinden gebildet, die unter der Leitung des Oberönzer Burgerrates Bernhard Hasler im Januar 2023 die Arbeit aufgenommen hat. Innerhalb von nur neun Monaten wurde in intensiver Arbeit der 69 Seiten starke Bericht erstellt, in dem die Grundlagen zur geplanten Fusion erarbeitet und aufgelistet sind.

Eindrückliche Detail-Arbeit

Einleitend werden in dem Bericht zunächst die rechtlichen Grundlagen und die Geschichte der beiden Burgergemeinden dargestellt. Dann wird die Ausgangslage zu den Fusions-Plänen dargestellt, die in erster Linie auf die rückläufige Entwicklung des Mitgliederbestandes der Burgergemeinde Oberönz zurückzuführen ist. Der Oberönzer Burgerrat war im Frühling 2022 beauftragt worden, in einer «Auslegeordnung» die Situation zu analysieren und stellte an der Herbst Versammlung vom 25. November 2022 den Antrag, die Fusion mit der Burgergemeinde Herzogenbuchsee weiterzuverfolgen – ein Antrag der damals einstimmig angenommen wurde. In einem allgemeinen Abschnitt sind der Fusionsperimeter und die aktuellen Mitgliederzahlen der beiden Burgergemeinden festgehalten. Zurzeit wohnen insgesamt 157 Burgerinnen und Burger in Oberönz (32) und Herzogenbuchsee (125), von denen 140 stimmberechtigt sind. Das Durchschnittsalter liegt in Buchsi bei 57 und in Oberönz bei 53 Jahren. (Zum Vergleich: Das Durchschnittsalter in der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee beträgt 43 Jahre). Im dritten Abschnitt wird die mögliche Organisation der künftigen, zusammengelegten Burgergemeinde dargestellt. Nachdem die beiden Einwohnergemeinden Oberönz und Herzogenbuchsee bekanntlich per 1.1.2008 fusioniert haben, dürfte die nun ebenfalls zu fusionierende Burgergemeinde ebenfalls den Namen «Herzogenbuchsee» tragen. Die beiden heute 5köpfigen Burgerräte werden zu einem 7köpfigen Gremium zusammengelegt, wo bei der Burgergemeinde Oberönz in der ersten «Fusionslegislatur» (2025 – 2028) zwei Sitze garantiert werden. Die Verwaltungen werden logischerweise zusammengelegt.

Finanzen und Liegenschaften

Detailliert werden auch die aktuelle finanzielle Situation und die Liegenschaften und Grundstücke der beiden Burgergemeinden dargestellt. Per Ende 2022 weist die Rechnung der Burgergemeinde Herzogenbuchsee ein Vermögen von 2,73 Mio. Franken, diejenige von Oberönz ein solches von 1,19 Mio. Franken aus. Insgesamt 139 Grundstücke (Oberönz: 34 / Herzogenbuchsee: 105) weisen eine Gesamtfläche von 300,4 Hektaren auf, davon 208,8 Hektaren Wald. Beide Burgergemeinden verfügen über ein eigenes Forsthaus, das vermietet werden kann.

Wie weiter?

An den beiden bevorstehenden Burgerversammlungen vom 17. November (Buchsi) und vom 24. November (Oberönz) wird der Grundlagenbericht zur Genehmigung vorgelegt und ein Entscheid über die Fortführung des Fusionsprojektes zum Beschluss traktandiert. Stimmen beiden Versammlungen zu, wird durch die Arbeitsgruppe der eigentliche Fusionsvertrag ausgearbeitet, der den beiden Frühlingsversammlungen vor aussichtlich am 24. Mai 2024 zum Entscheid vorgelegt wird. Bei beidseitiger Zustimmung wäre die Fusion perfekt, und im November 2024 könnte die erste gemeinsame Burgerversammlung stattfinden; wichtigstes Traktandum: die Wahl des neuen Burgerrates und dessen Präsidenten. Start der neuen (fusionierten) Burgergemeinde Herzogenbuchsee wären dann am 1.1.2025.

Quelle: BuZ

Laden Sie hier den kompletten Grundlagenbericht herunter.

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